
1. Allgemeines:
Nachstehende Bedingungen liegen allen unseren Angeboten und Aufträgen zugrunde. Abänderungen oder anders lautende Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
AGB berührt das die Geltung der übrigen nicht.
2. Angebote:
Unsere Angebote sind freibleibend bis zur Bestätigung des Verkäufers. Bei sofortiger Lieferung ersetzt die Rechnung eine schriftliche Auftragsbestätigung. Mündliche oder telefonische Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Preise:
Preise verstehen sich immer in EURO ab Werk Neukirchen a. d. Vöckla ausschließlich Verpackung. Erfordert das Produkt eine Verpackung, sind wir berechtigt, diese zu verrechnen. Preisänderungen behalten wir uns vor. Aufpreis für Spielgeräte in Lärche natur (nicht imprägniert) 10 %.
4. Lieferungen: (gültig für Lieferungen innerhalb Österreich)
Ab einem Warenwert von Euro 2.001,-- werden Baukasten-Lieferungen per LKW frachtfrei zugestellt, befahrbare Entladestelle vorausgesetzt. Das Abladen auf der Baustelle ist in unseren Leistungen nicht enthalten. Frachtzuschlag für Baukasten-Lieferungen: bis Euro 2.000,-- Warennettowert + 8 %, mind. jedoch Euro 60,--, bei Lieferungen, die mit
Paketdienst versandt werden können, mind. Euro 25,--.
Die Spielgeräte-Bauteile werden weitgehend vormontiert geliefert, Konstruktionsteile der Spielgeräte lose, bzw. auf Palette. Für den Zusammenbau und die Montage der Geräte werden Montageanleitungen, Zeichnungen oder Fotos beigestellt.
5. Montagen: (gültig für Montagen innerhalb Österreich)
Spielgeräte mit Montage werden von unseren Fachkräften betriebsfertig aufgestellt. Allenfalls erforderlicher Beton ist nur in den Montagepreisen, Spalte "Fundierung inkl. Beton", enthalten. Der Abtransport des Erdaushubes ist nicht enthalten. Kann der Käufer einen mit uns vereinbarten Montagetermin nicht einhalten, so muss er uns hiervon mindestens 2 Tage vorher verständigen. Wird der Montagetermin vom Käufer nicht rechtzeitig abgesagt, so hat er die anfallenden Kosten für Beladung, Zufahrt, und Monteure an uns zu bezahlen. Bei Montage von Großgeräten, über ca. 6 m Höhe, muss vom Auftraggeber ein Autokran, od. Hebezeug beigestellt werden.
Unsere Preise für Spielgeräte mit Montage gelten für Lieferungen ab einem Netto-Warenwert von Euro 2.001,--. Bei Montage-Aufträgen bis einem Netto-Warenwert von Euro 2.000,-- werden die anfallenden Fahr- und Montagezeiten als Regiestunden in der Höhe von Euro 49,-- pro Stunde, zuzüglich Mwst., zusätzlich zum Listenpreis "Baukasten" verrechnet. Transporte per Bahn oder Spedition erfolgen auf Gefahr des Käufers. Für Transportschäden können wir nicht haften. Transportschäden muss sich der Empfänger sofort bei Übernahme vom Transportunternehmer (Spediteur) bescheinigen lassen. Nur dann können Ersatzforderungen an das Transportunternehmen gestellt werden. Wir sind Ihnen gerne bei der Schadensabwicklung behilflich, wenn Sie uns den Schaden innerhalb von 3 Tagen melden.
6. Gewährleistung und Haftung:
Fehlende Teile, die beim Empfang der Sendung nicht sofort festgestellt werden können, müssen innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Sendung an uns gemeldet werden.
Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen, als dem Produkthaftungsgesetz, BGBI.99/1988 abgeleitet werden können, werden ausgeschlossen. Werden Spielgeräte nicht durch unsere Monteure aufgestellt, dann entbinden uns unsachgemäße Behandlung,
bzw. fehlerhafte Montage, von der Gewährleistungspflicht. Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn sich eine Mängelrüge in einem unwesentlichen Umfang als berechtigt erwiesen hat. Auch bei berechtigter Mängelrüge darf der Käufer nur den Teil der Kaufsumme einbehalten, der den angemessenen Kosten der Mängelbehebung entspricht.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Es gilt A-4872 Neukirchen a. d. Vöckla, Bezirk (Kreis) Vöcklabruck, als Erfüllungsort, Gerichtsstand ist das jeweils für A-4840 Vöcklabruck sachlich zuständige Gericht.
8. Zahlungsbedingungen:
Wenn ausdrücklich nichts anderes vereinbart, dann Zahlung mit 2 % Skonto innerhalb 10 Tagen oder netto innerhalb 30 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugs-zinsen in der Höhe der jeweils
banküblichen Sollzinsen zu berechnen. Das Zurückbehalterecht und das Recht zur Aufrechnung mit anderen, als unbestrittenen oder rechtskräftigen erwirkten Forderungen, ist ausgeschlossen.
Im Falle des Zahlungsverzuges steht das Rücktrittsrecht auch im Falle der Stundung des Kaufs- bzw. Werkpreises zu.
9. Garantie:
Auf die von uns gelieferten Spielgeräte gewähren wir eine Garantie von 3 Jahren hinsichtlich Funktion und Haltbarkeit, mutwillige Zerstörung oder höhere Gewalt ausgenommen. Für bewegliche Teile gewähren wir 2 Jahre Garantie. Auf das von uns gelieferte
kesseldruckimprägnierte Holz gewähren wir 7 Jahre Garantie gegen Fäulnis und Pilzbefall. Ausgenommen von der Garantie sind salzresistente Pilzarten und unzureichende Wartung speziell von horizontalen Bauteilen. Ersatzansprüche sind auf die einzelnen schadhaften
Teile beschränkt und beinhalten keine Arbeitszeit. Die Garantie erstreckt sich auch nicht auf Folgeschäden.
10. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Die Ware ist gegen Feuer, Diebstahl und Verderb zu sichern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist unzulässig. Solange
der Eigentumsvorbehalt besteht, sind Weiterveräußerungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Im Falle der Weiterveräußerung ist der Erwerber vom bestehenden Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen und die Weiterveräußerung hat mit der
Maßgabe zu erfolgen, dass der zu unseren Gunsten bestehende Eigentumsvorbehalt auch gegenüber dem neuen Erwerber voll inhaltlich aufrecht bleibt.
11. Konstruktionsänderungen
und -verbesserungen behalten wir uns vor. Daher können Katalogabbildungen und geliefertes Gerät manchmal voneinander abweichen.